Dreistigkeit der großen Geschäftsketten – Kartenakzeptanz im Einzelhandel

Sie sind praktisch, klein und jederzeit zur Hand: EC-Karten, Kreditkarten und Co.
Jeder besitzt sie heutzutage und (fast) überall werden sie akzeptiert.

Kreditkarten

Kreditkarten (Foto: flickr.com - Thomas Kohler)

Doch ist das wirklich so? Theoretisch ja…
…in der Praxis ist leider immer häufiger das Gegenteil der Fall. Auch das hat bestimmt schon jeder mal gehört: “Nein, wir akzeptieren Kartenzahlung leider erst ab 10€”.

Dies ist auch mir vor einiger Zeit widerfahren, nämlich in einem “k presse + buch” Bahnhofsshop, welche zu der Gruppe “Valora Retail Germany” gehört.
Im folgenden wird diese Kette als Beispiel genommen, da ich dort die meisten Beschwerden und negative Erfahrungen bezüglich Kartenakzeptanz gemacht habe. Aber leider trifft dieser Beispielfall auch bei fast allen anderen Einzelhändlern auf: Vom kleinen Tabakshop um die Ecke über die Discounter wie Penny Markt, Lidl Supermärkte wie Edeka/E-Neukauf bis hin zum Fachhandel. Überall dort habe ich schon dieses unerfreuliche Erlebnis machen müssen.

k presse + buch Shop
k presse + buch Shop

Die Ausgangssituation
Kurz zu meiner Situation: Ich hatte mir einige Postkarten geholt und bin an die Kasse gegangen, um zu bezahlen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich nicht genügend Bargeld dabei hatte. Also dachte ich mir: warum nicht per Karte zahlen? Schließlich hab’ ich das hier auch schon öfters problemlos gemacht (wohlgemerkt auch bei Postkarten!). Aber was musste ich zu meinem Erstaunen hören? “Leider können wir keine Kartenzahlung unter 5€ akzeptieren, früher war das Limit sogar bei 10€”. Aber warum konnte ich dann vor einigen Wochen ebenfalls per EC-Karte dort bezahlen – auch unter fünf Euro?

Die kleine Auseinandersetzung mit Kassiererin und Filialleitung führte leider zu keinem positiven Ergebnis. Schließlich habe ich ein Recht darauf, dass ich mit einer Karte zu denselben Bedingungen zahlen kann wie mit Bargeld. Nach einer Entschuldigung für die Situation, mit der Nummer der Zentrale von Valora Retail Germany und einem Verweis auf die so wörtlich: “nicht im Laden vorhandenen und nur im Internet nachzusehenden AGBs” verließ ich den Laden wieder. Mich haben sie dort ab sofort als Kunden verloren…

Die Motivation
Nachdem mir diese Situation schon mehrfach passiert ist habe ich mich mal informiert darüber, inwiefern diese Mindestbeträge erlaubt sind. Was dabei herausgekommen ist könnt ihr unten lesen.

Die geläufigen Mindestbeträge
welche ich bisher persönlich schon mitbekommen habe sind

  • 5€
  • 10€
  • 15€
  • 20€
  • und in einigen Fällen sogar 25€

Die Gründe vom Händler
Die meisten Gründe, welche man hört sind:

  • Die Transaktionsgebühren sind zu hoch bei kleinen Beträgen
  • Es gibt zu häufig Rücklastschriften, deshalb akzeptieren wir keine Kartenzahlung mehr bei kleineren Beträgen
  • (nachdem man nachhakt ob das rechtens ist) Leider ist das Terminal heute sowieso defekt kommen Sie doch wann anders noch einmal wieder
  • Wir müssen keine Kartenzahlung bei kleineren Beträgen akzeptieren.
  • Kartenzahlungen dauern zu lange und halten den Betrieb auf

Die Wahrheit
Doch all diese Gründe sind zum Glück falsch oder nicht rechtens. Bis auf den ersten vielleicht, welcher aber recht realitätsfern ist, wenn man mal die Spanne der Mindestbeträge betrachtet – niemand kann uns erzählen,dass die “Bearbeitungsgebühren” bei 20€ Umsatz noch zu teuer sind. Und zu guter Letzt die Frage: Wo bleibt bitte der Grundsatz “Der Kunde ist König?”.

Die Bearbeitungsgebühren betragen beispielsweise bei EC-Kartenzahlungen 0,03% (mindestens aber 8 Cent) des Umsatzwertes. Dieser Prozentbetrag ist sehr gering und frisst vielleicht einen Teil der Gewinnmarge, aber schließlich hat vor einigen jahren doch auch jeder Laden mit seinem ec-Akzeptanzlogo geprahlt und alle Beträge akzeptiert.

In den Vertragsbedingungen zwischen Händler und Mastercard bzw. Visa steht zudem, dass ein Mindestbetrag nicht zulässig ist und zu Bargeldbedingungen Kartenzahlung ermöglicht werden muss. Die entsprechenden Abschnitte finden sich hier:

An den elec­tro­nic-cash-Ter­mi­nals des Un­ter­neh­mens sind die von Kre­dit­in­sti­tu­ten (kar­ten­aus­ge­ben­de In­sti­tu­te) emit­tier­ten De­bit­kar­ten, die mit ei­nem elec­tro­nic cash-Zei­chen ge­mäß Kap. 2.5 des Tech­ni­schen An­hangs ver­se­hen sind, zu Bar­zah­lungsprei­sen und –be­din­gun­gen zu ak­zep­tie­ren. Den Un­ter­neh­men bleibt es un­be­nom­men, Ra­bat­te zu ge­wäh­ren.

und hier:

Darf ein Händ­ler ei­nen Min­dest­be­trag oder Auf­preis bei Kar­ten­zah­lung fest­le­gen?
Al­le Händ­ler, die Vi­sa Kar­ten als Zah­lungs­mit­tel ak­zep­tie­ren, müs­sen sich an die von Vi­sa auf­ge­stell­ten Re­gu­la­ri­en hal­ten. Ei­ne die­ser Re­geln be­sagt, dass es Vi­sa Händ­lern nicht ge­stat­tet ist, ei­nen Min­destein­kaufs­be­trag fest­zu­set­zen. […]

(An dieser Stelle danke an den Florian Janßen Blog, welcher beide Zitate herausgesucht und die entsprechenden Links recherchiert hat.)

Hält sich ein Händler nicht an die Verträge, so darf er das Logo nicht tragen und somit seinen Kunden fälschlicherweise vorgaukeln, dass er Kartenzahlungen im vollen Umfang akzeptiert.

Der stille Kunde
Doch leider ignorieren viele große Ketten diese Vertragsbedingungen und hoffen auf den Kunden,der stillschweigend diese unberechtigten Mindestbeträge oder gar zusätzliche Kartenzahlungsgebühren hinnimmt. Und dafür haben sich viele standard-Ausreden ausgedacht (s.o.). Solange also der Kunde nichts sagt und sich auch nicht bei den Kartenherausgebern beschwert, wird den großen Konzernen ein leichtes Spiel gemacht.

Fazit
Meiner Meinung nach sollten solche Missstände in der heutigen Marktwirtschaft öfters aufgedeckt und auch kritisiert werden und somit Kunden besser über ihre Rechte informiert werden. Nur so kann das Prinzip der “freien” Marktwirtschaft funktionieren, welche nur der Kontrolle durch den Wettbewerb und den Kunden unterliegt.

- ZhiZhi778

Deng Zhi-Bai

Technischer Administrator bei mint.network
19 Jahre jung und doch schon viel zu alt / Server-Administrator und Mitgründer von mint.network / angehende Elektrofachkraft / Grafiker und Webmaster / Autor / Ansprechpartner für alle technischen Support Anfragen

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11 Gedanken zu „Dreistigkeit der großen Geschäftsketten – Kartenakzeptanz im Einzelhandel

    1. zhizhi778 Artikelautor

      Für EC Karten gelten selbstredend die gleichen Bedingungen – die heutige EC-Karte (eigentlich ja Maestro-Card) wird von der Mastercard Europe ausgegeben und unterliegt somit den Mastercard bedingungen, welche oben im Artikel zitiert wurden ;)
      -zhizhi778

    1. zhizhi778 Artikelautor

      Soweit ich weiß, sind die angegebenen Gebühren exklusive der Einwahlgebühren. Allerdings sind heutzutage fast alle Geschäftstellen per DSL sowieso ans Internet angebunden und die ISDN Terminals werden nur noch selten benutzt. Die Einwahlgebühren werden meist von den Banken erstattet.

  1. umbrella

    Hehe, das nächste Mal gehe ich also mit diesem Artikel und den Richtlinien des Unternehmens bewaffnet in’s Geschäft und verlange, meine Postkarte mit Karte zu bezahlen. So oder so ähnlich :D

    Antworten
  2. Pit Krause

    Ich denke es sind zwei verschiedene Paar Schuhe, der Vertrag den der Händler mit einem Dienstleister hat und das was der Kunde gern hätte. Ich habe auch gern Kunden die einen Schokoriegel mit Ec-Karte / Kredit-Karte zahlen möchten, lasst doch mal die Kirche im Dorf, auch die Abrechnung mit den Banken kostet den Händler dann nochmals Geld, Terminalmiete, Verbrauchsmaterial, Service etc….

    http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article9746524/Wann-muessen-Geschaefte-die-EC-Karte-akzeptieren.html

    Wenn denn alle der Meinung sind die Kosten für den Händler sind doch so egal, geht doch zum Geldautomaten und hebt Euch dort etwas ab und vor allem bezahlt dann dort die Gebühren selbst.

    Antworten
    1. zhizhi778 Artikelautor

      Danke für den Hinweis, die rechtliche Situation hat sich seit Neuestem auch wieder geändert. Visa und Mastercard haben Händlern nun erlaubt, die Transaktionskosten an die Kunden weiterzugeben. Somit sollte hoffentlich die Akzeptanz von Karten bei kleineren Beträgen gegen Aufpreis erhöht werden.

      Manchmal ist man leider auf die Karte als Zahlungsmittel angewiesen und es ist einfach kein Geldautomat in der Nähe. Dann wäre es praktisch, wenn man z.B. selbst einen Schokoriegel mit der Karte zahlen könnte. Ob es vielleicht 50Cent-1€ mehr kostet interessiert in diesen Momenten eher weniger.

      Betreffend des Logos an den Türen: Vorher war es von Visa und Mastercard vorgeschrieben die Karten zu akzeptieren, ansosnten dürfe deren Logo nicht an den Türen verwendet werden. Das war im Vertrag zwischen Händler und Kartenausgeber fest geregelt. Somit konnte nämlich nur eine weltweit hohe Akzeptanz sichergestellt werden.
      Dass sich in der Servicewüste Deutschland wieder viele querstellen war leider abzusehen. Somit kann ich das Entgegenkommen von Visa und Mastercard nun nur begrüßen.
      ^zhizhi778

  3. B.Müller

    Sehr geehrte Schreiber des Berichtes,
    auch ich führe ein Einzelhandelsgeschäft mit u.a. Tabakwaren.
    Die Spanne bei vielen Tabakwaren liegt z.Zt. durchaus im Kleinstbereich. Das heisst, bei einer Packung 4,80.-Verkaufspreis abzgl. Mwst. verbleiben
    rd. 16.56 CENT Spanne für den Händler. Davon zu zahlen sind anteilig sämtliche Laden-, Personal-, Raum- und sonstige Betriebskosten. Die monatlichen Kosten des Terminals, samt Transaktionskosten für im Monat immer rd. 150 Buchungen betragen rd 55,00 Euro. Das heisst je Buchung letztendlich rd. 36,66CENT! Jeder kann diese Angaben hier überprüfen und wird vielleicht verstehen, warum es so schwierig ist bei 1 oder 2 Packungen Zigaretten EC zu akzeptieren! Ich habe die Telefonkosten und den Verweis das ich ein Geschäft betreibe, weil ich meine Familie ernähren möchte, nicht mit eingerechnet. Mir geht es nur um das Verständniss für beide Seiten. Anderenfalls bekommt diese Kunden demnächst eben nur noch Geschäfte von Großketten wie div. Discounter, da gibt es dann die 80 besten Zeitungstitel und der Rest wird nicht geführt…rechnet sich ja nicht für diese Ketten. Das dies ein viel größerrer Einschnitt in Ihre Rechte bedeutet, wäre mal ein Gedanken wert.
    Viel Spaß dabei.
    B.Müller

    Antworten

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